Tätigkeitsschwerpunkte
Ich bin auf das Strafrecht spezialisiert Rechtsanwältin und übernehme Ihre Verteidigung in Berlin, Süddeutschland und bundesweit.
Neben dem allgemeinen Strafrecht übernehmen wir insbesondere auch die Verteidigung von Strafverfahren wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittel.
Ein weiterer Schwerpunkt stellt bei uns die Verteidigung im Sexualstrafrecht dar. Bei fast keinem anderen Vorwurf ist es so wichtig umgehend einen spezialisierten Anwalt für Strafrecht zu kontaktieren, denn kaum ein anderer Vorwurf kann den Ruf und das Leben eines Menschen derart schwer zerstören. Ich verteidige Sie vorurteilsfrei direkt und probiere die bestmögliche Verteidigung für Sie zu finden. Mein oberstes Ziel ist dabei eine schnellstmögliche und direkte Beendigung des Verfahrens. Soweit dies möglich ist, gilt dabei insbesondere eine öffentliche Gerichtsverhandlung zu vermeiden.
Ein besonderer Schwerpunkt stellt bei uns die Verteidigung von Ausländern dar. Wir haben Erfahrung im Umgang mit kulturellen Unterschieden und Besonderheiten, sind sicher im Umgang mit Verfahren unter Beteiligung von Dolmetschern und in der Verteidigung im Bereich des sog. Ausländerstrafrechts. Ausländerstrafrecht bezeichnet Straftaten, die nur von Ausländern oder im Zusammenhang mit ausländischen Staatsangehörigen begangen werden können (bspw. illegale Einreise, Einschleusen von Ausländern). Die sachgerechte Verteidigung benötigt stets vertiefte Kenntnisse im Aufenthaltsgesetz und entsprechenden europarechtlichen Regelungen, die normalerweise nicht zum „Standartwissen“ eines Strafverteidigers gehören. Neben der Verteidigung haben wir auch mögliche aufenthaltsrechtliche Folgen im Blick und richten unsere Verteidigung und auch eine spätere Vertretung in der Strafvollstreckung und dem Strafvollzug auch darauf aus, dass ein Verlust der Aufenthaltserlaubnis bei einer Verurteilung vermieden wird, um zu verhindern, dass ein Strafverfahren neben einem Urteil auch mit der Abschiebung endet. Wir vertreten Sie dann auch gerne gegenüber der Ausländerbehörde bei einem drohenden Verlust der Aufenthaltserlaubnis oder einer Ausweisung, da auch das Ausländerrecht ein Schwerpunkt bei uns bildet.
Neben der Verteidigung, übernehmen wir auch die Vertretung von Hinterbliebenen oder Geschädigten im Rahmen der Nebenklage.