Notfall

Mit Notfall immer erreichbar!

Notfällen bin ich immer für Sie da, also bei Verhaftung/Festnahmen, Untersuchungshaft und Hausdurchsuchungen.

Unsere Notfallnummer lautet: 0176 – 62 67 68 41. Dort erreichen Sie mich 24/7.

Aussagen verweigern !

Verweigern Sie bei Polizei und Untersuchungsrichter (Haftrichter) vor Kontaktaufnahme mit Ihrem Anwalt die Aussage. Sie haben ein Aussageverweigerungsrecht (§ 136 StPO) und verlangen Sie nach einem Anwalt. Sie wirken weder schuldig, noch haben Sie dadurch einen Nachteil. Es besteht vielmehr die Gefahr, dass durch frühere unüberlegte Aussagen Ihre Chancen in einem Strafverfahren erheblich sinken.

Einen Anwalt Ihrer Wahl verlangen!

Wenn ein Haftbefehl erlassen wird, haben Sie sofort einen Anspruch auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers. Dort können Sie einen Anwalt Ihrer Wahl nennen. Die Richter nimmt die Beiordnung als Pflichtverteidiger dann sofort vor.

Sie dürfen Ihren Anwalt immer anrufen!


Sie haben jederzeit das Recht auf Kontaktaufnahme zu einem Strafverteidiger, nachts, am Wochenende und an Feiertagen bei Festnahme, Verhaftung, Untersuchungshaft und bei Hausdurchsuchung: